Bauamt-Logik bei fehlender Umwandlung von Gewerberaum
Es geht um das Haus in der Leyendecker Straße 6. Das Bauamt der Stadt Köln wirft den Mietern vor, die Wohnungen illegal zu nutzen. Die Mieter haben Mietverträge. Manche wohnen dort seit 17 Jahren.
Ganz früher wurde das Haus gewerblich genutzt. Jetzt wohnten dort Mieter mit regulären Mietverträgen. Die Räume wurden als Wohnung vermietet, mit Mietvertrag. Alle Mieter haben sich beim Einwohnermeldeamt angemeldet. Die Mieter haben vom Bauamt eine Anhörung bekommen, eine Aufforderung gemäß § 28 Verwaltungsverfahrens-gesetz NRW, und gleichzeitig eine Androhung von Zwangsmitteln.
Die Zwangsmaßnahme ist nicht an den Hauseigentümer gerichtet, der die Gewerberäume als Wohnungen vermietet hat, sondern an die Mieter.
Amtsschimmel-Schreiben-Leyendecker
Wir fordern die Oberbürgermeisterin und den Stadtrat auf, dafür zu sorgen, diesen Auswuchs von Problemlösung zu unterbinden.
Und wie so oft üblich in Köln, zahlen die Rechnung die Mieter!!!!
Kundgebung am Samstag, 17. August um 11.11 Uhr in der Leyendecker Straße 6.