In der Halle weinen nachts oft 30 Kinder

Am 31.08.2016 stellte die Stadt Köln für 13.613 geflüchtete Menschen eine Unterkunft zur Verfügung. Davon wohnen derzeit etwa 3.500 Menschen immer noch in Turnhallen oder anderen Massenunterkünften. Bei ständigem Licht und einem hohen Lärmpegel schlafen bis zu 70 Menschen in einem Raum auf Feldbetten, dicht an dicht. Oftmals müssen sich mehrere Personen einen Spint teilen.

Erklärtes Ziel der Stadt Köln ist es, die Turnhallen möglichst schnell leer zu räumen. Dafür werden aktuell viele Plätze in Leichtbauhallen geschaffen. Das sind Hallen in Fertigbauweise, die bis zu 400 Menschen fassen. Die Lebenssituation der Menschen verbessert sich dadurch nicht. Eher am Stadtrand aufgestellt, führen die Leichtbauhallen nur zu weiterer Isolation.

Wie stellt sich die Stadt Köln die Unterbringung vor? 

2004 verabschiedete der Rat der Stadt Köln ein 3-stufiges Unterbringungsmodell für Flüchtlinge, das zur Richtschnur des städtischen Handelns werden sollte. Die im Modell formulierten Standards wurden aber nie erreicht.

Orientierungsphase: Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung sollte zeitlich auf längstens drei Monate befristet sein, wobei besonders schutzbedürftige Personen vorrangig in Regelwohnheime vermittelt werden sollen.

Integrationsphase I: Unterbringung in einem regulären Wohnheim, nach Möglichkeit unter Berücksichtigung individueller Bedürfnisse (z.B. verwandtschaftliche oder freundschaftliche Bindungen, besondere medizinische und soziale Belange). Verweildauer sollte etwa 36 Monate betragen.

Integrationsphase II: Flüchtlinge können eine Privatwohnung beziehen.

Unter dem Druck der wachsenden Flüchtlingszahlen entwickelte die städtische Verwaltung 2015 unter Federführung des Wohnungsamtes ein neues, so genanntes 4-Phasen-Modell zur Unterbringung von Flüchtlingen:

  • Phase 1 – Notunterkünfte (Leichtbauhallen): Etwa 10 – 15 Standorte im ganzen Stadtgebiet geplant; pro Standort bis zu 400 Flüchtlinge; maximal fünf Hallen für je 80 Menschen; Betreuungsschlüssel: ein/e Sozialarbeiter*in für je 80 Geflüchtete; nach eigenem Bekunden der Stadt Köln entspricht die Unterbringungsform mit Blick auf die Zahl der Untergebrachten zwar nicht den Leitlinien, „ermöglicht aber die schnelle Unterbringung vieler Menschen“.
  • Phase 2 – Errichtung von Wohncontainern, provisorische Herrichtung von Bestandsgebäuden: „In der zweiten Phase soll so schnell wie möglich ein Minimum an Privatsphäre ermöglicht werden.“ (Mitteilung der Stadt Köln). Dabei geht es um die Errichtung von Wohncontainern und auch die „provisorische“ Herrichtung vorhandener Gebäude.
  • Phase 3 – Auf Dauer angelegte einfache Bauten: In Schnellbauweise errichteter Wohnungsbau (Systembauweise) auf Bestandsflächen mit Baurecht; „Sie sollen an verschiedene Zielgruppen vermietet werden, zum Beispiel auch an Studentinnen und Studenten.“ (Mitteilung der Stadt Köln ohne weitere und detailliertere Angaben); Vorlaufzeit drei bis fünf Jahre.
  • Phase 4 – Bau und Nutzung von Wohnungen: Übergang in reguläre Wohnungen innerhalb des Stadtentwicklungskonzepts; Vorlaufzeit fünf bis zehn Jahre.

Im Gegensatz zu dem Vorgängermodell ist in diesem Phasenmodell nicht mehr explizit die Rede von zeitlich aufeinander aufbauenden Phasen der Orientierung oder Integration. Weder werden angedachte Aufenthaltszeiten in den einzelnen Unterbringungsformen genannt noch Kriterien, nach denen Geflüchtete in andere Wohnformen weiterzuleiten sind.

Leider sind Phase 3 und 4 bisher kaum Thema der derzeitigen städtischen Bemühungen im Bereich der Unterbringung von Geflüchteten. Das Wohnungsamt der Stadt Köln verweist auf das Stadtentwicklungsamt und die Zuständigkeiten scheinen im Karussell hin und her geschoben zu werden. Insgesamt liegt der Schwerpunkt der Stadt Köln im Zusammenhang mit der Unterbringung Geflüchteter zur Zeit immer noch auf kurzfristigen Lösungen.

Massenunterbringung ist teuer und unwürdig! Es gibt andere Lösungen.

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